Verifizierung für den Upload des Nachweis über die Erst- bzw. Folgebelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG
Der foodsharing-Bezirk "Kempten (Allgäu)" auf der Plattform "foodsharing.de" ist seit dem Jahr 2018 ein eingetragener Verein.
Du hast an dieser Stelle die Möglichkeit sowohl als ordentliches Mitglied als auch als Gastmitglied Deinen Nachweis über die Erst- bzw. Folgebelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu erbringen.
Erstbelehrung
Einen Nachweis über die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG stellen Dir vom Gesundheitsamt beauftragte Ärzte aus.
Du findest eine List hinter folgendem externen Link beim Gesundheitsamt Oberallgäu:
www.oberallgaeu.org/fileadmin/eigene_dateien/Dateien_Gesundheitsamt/IfSG_Liste_beauftragte_Ärzte.pdf
Oft führen Hausärzte auch eine Erstbelehrung durch.
Folgebelehrung
Laut Webseite der Metro Deutschland GmbH unter www.metro.de/wissen/etraining/haccp wurde das dort verlinkte E-Training mit anschließendem Test und downloadbarem Nachweis darüber in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzministerium NRW entwickelt.
Eine solch erworbener Nachweis über eine Folgebelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG ist nur gültig mit einem Nachweis über eine Erstbelehrung.
Du kannst das E-Training unter folgendem Link direkt starten:
kw.my/Qt5PLD
Wir führen Dich durch den Prozess.
Bitte gebe nun Deine Foodsaver-ID an. Du findest diese in Deinem Profil auf www.foodsharing.de unter "Infos" und auch auf Deinem Foodsaver-Ausweis.
Wir werden mit Absenden des Formulares prüfen, ob Du bereits Mitglied im Verein bist bzw. einen Aufnahmeantrag gestellt hast. Bei erfolgreicher Prüfung senden wir Dir eine E-Mail mit einem Verifizierungslink an Deine im Profil auf www.foodsharing.de hinterlegte E-Mail - Adresse zu, damit wir wissen, dass Du auch wirklich die Person hinter der Foodsaver-ID bist, mit der wir an dieser Stelle interagieren.