Mitgliedschaft


Mitglieder der foodsharing-Gemeinschaft duzen sich üblicherweise (foodsharing-Verhaltensregel A2 "Duzen als Standard"). Auf den folgenden Seiten werden Sie daher mit Du angesprochen!

Der foodsharing-Bezirk "Kempten (Allgäu)" auf der Plattform "foodsharing.de" ist seit dem Jahr 2018 ein eingetragener Verein.

Hier hast Du die Möglichkeit Mitglied zu werden, Deine Mitgliedschaft zu ändern oder zu kündigen oder Deinen Nachweis über die Erst- bzw. Folgebelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu erbringen.

 
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Du möchtest uns helfen gegen die Lebensmittelverschwendung anzukämpfen. Werde aktiv - werde Mitglied - werde ein Teil des foodsharing Kempten e.V. (gemeinnützig)!

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Nachweis über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz)

Dein Nachweis über die Belehrung hinsichtlich des § 43 Abs. 1 IfSG darf nicht älter als 12 Monate sein. Hier hast Du die Möglichkeit den Nachweis hochzuladen.

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